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Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht ist die Wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Versichert gilt dabei die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Darunterfallen sowohl Personen- als auch Sachschäden und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Sehr wichtig ist dabei das die vorgenannten Informationen dem Versicherer korrekt beschrieben und dokumentiert wurden. Sollten Änderungen eintreten ist der Versicherer zu informieren und ggf. der Versicherungsschutz anzupassen.

Wer selbst Produkte von außerhalb der EU importiert und/oder eine eigene Marke in die Öffentlichkeit bringt, die ein anderer Hersteller produziert hat, wird als Quasi-Hersteller angesehen. Der Händler wird für die fehlerhaften Eigenschaften des Produktes belangt werden; aus diesem Grund sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.

Besondere Haftungsrisiken entstehen bei Herstellern und Händlern, deren Produkte noch einer gewerblichen Weiterverarbeitung unterliegen. Diese Unternehmen benötigen eine erweiterte Produkthaftpflicht, die meist optional eingeschlossen werden kann. Eine individuelle Beurteilung des Risikos ist unerlässlich.