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Spezial

Spezialitäten (Unternehmensberater, Sanierung - ESUG, M&A Deal-Teams)

Spezielle Deckungskonzepte für:

Unternehmensberater

Seit 2005 betreuen wir Die KMU-Berater - Bundesverband freier Berater e.V. und dessen Mitglieder insbesondere im Bereich Vermögensschadenhaftpflicht. Die Mitglieder des Verbandes sind Berater, die sich der Beratung des Mittelstandes verschrieben haben. Zusammen mit dem Verband, den Mitgliedern und dem Versicherer haben wir einen Rahmenvertrag eingerichtet, der sich stetig an dem sich ändernden Bedarf des Berufsbildes anpasst.

Sanierungen, Interim-Manager, Insolvenz im ESUG-Verfahren

Bei einer Sanierung i.R. des ESUG-Verfahrens können neben einem Geschäftsführer in Eigenverwaltung und dem (vorläufigen) Sachwalter unter Umständen noch weitere Verfahrensbeteiligte auftreten. Darunter ist in der Regel ein Sanierungsberater, ggf. ein Sanierungsgeschäftsführer und in einigen Fällen ein Gläubigerausschuss. Der richtig ausgestaltete Versicherungsschutz im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht hilft den Beteiligten sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Das Unternehmen aus der Krise zu führen und für die Zukunft zu wappnen. Mit Vorträgen und Fachinformationen stehen wir der Bundesvereinigung Repositionierung, Sanierung und Interim Management e.V. sowie deren Mitglieder mit Rat und Tat zur Verfügung.

M&A Deals

Bei großen M&A Deals gehört eine Warranty & Imdemnity Versicherung (auch M&A Versicherung genannt) zum Standardinstrumentarium. Der Garantiekatalog im Kaufvertrag ist bei Verkaufsverhandlungen oft ein heikles Thema, das nicht selten zu einem Deal-Break führt. Mit einer W&I Versicherung können kaufvertraglichen Garantien und Steuergarantien versichert werden. Versicherungsnehmer kann sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sein. Bei mittelständischen Transaktionen findet dieses Instrument kaum Anwendung, da die Mindestprämien früher im Verhältnis zum Transaktionsvolumen sehr hoch waren. Mittlerweile sind aber Angebote am Markt verfügbar, die auch für den Mittelstand attraktiv sind.

Vorteile:

  • Haftungsfreistellung des Verkäufers
  • Käuferseitige Ansprüche direkt gegenüber dem Versicherer (bei Käuferpolice)
  • Verkäufer muss keine Rücklagen bilden
  • Bessere Stellung im Bieterverfahren

Diese Punkte sind insbesondere für Inhaber von mittelständischen Unternehmen von Interesse. Für M&A Berater erhöht es die Wahrscheinlichkeit des Abschlusses.